Berufskraftfahrer

Personenverkehr

Güterverkehr

BKrFQV


§ 4 Weiterbildung

 

(1) Durch die Weiterbildung sind alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen. Dabei genügt es, dass aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist.
 
(2) Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden; die Unterrichtseinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden. Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.


 

 

 

Auszug aus dem

 

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz – BKrFQG vom 14.08.2006

und der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes:

 


 Pflicht zur Fortbildung

 

Spätestens 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation besteht die Pflicht an einer 35 Stunden umfassenden Fortbildungsschulung. Diese Fortbildungsschulung muss an einer anerkannten Ausbildungsstätte erfolgen.

Auch für Fahrer(innen) die auf Grund der Übergangsreglung keine Grundqualifikation absolvieren mussten, besteht die Pflicht an einer Fortbildungsschulung teilzunehmen. Das hat für Fahrer(innen) im Personenverkehr bis spätestens zum 10.09.2013 und  im Güterverkehr bis spätestens zum 10.09.2014 zu erfolgen. Danach besteht auch hier die Pflicht, alle 5 Jahres die Kenntnisse nachzuweisen. Eine Prüfung findet bei der Fortbildung nicht statt.

 

Eintrag der Qualifikation

 

Die Teilnahme an der Grundqualifikation bzw. an einer Fortbildung wird durch einen Eintrag im Führerschein dokumentiert

Unsere Termine finden Sie hier, für weitere Informationen können Sie uns kontaktieren.

 

 

 

Beschleunigte Grundqualifikation

 

nach §4 Abs. 2 BKrFQG

 

 

Die Fahrschul-Akademie RKN UG (haftungsbeschränkt) in Neuss ist gesetzlich anerkannt, die beschleunigte Grundqualifikation durchzuführen. Die Ausbildung erfolgt in 140 Stunden,

das entspricht 188 Unterrichtseinheiten, hierin enthalten sind 13 Fahrstunden.

Es wird nur eine theoretische Prüfung absolviert. Dauer 90 Minuten.

 

Die beschleunigte Grundqualifikation berechtigt nach bestandener Führerscheinprüfung zum Führen von

 

  • LKW und LKW mit Anhänger der Klassen C1 und C1E (ab 18 Jahren)

 

  • Busse der Klasse D1, D1E, D und DE, LKW und Züge der Klassen C

          und  CE (ab 21 Jahren)

 

im gewerblichen Güter – bzw. Personenverkehr.        

 

Zur IHK-Prüfung muss keine Fahrerlaubnis vorgelegt werden.

 

Auf Wunsch bieten wir auch nur die beschleunigte Grundqualifikation an. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

 

 

 

 

 

 

Hier finden sie uns

Fahrschul- Akademie RKN UG (haftungsbeschränkt)

Hauptstelle Jüchen
Kölner Str. 8a

41363 Jüchen

 

Kontakt

Rufen Sie einfach an 

02165 8439625 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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